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Gärten im Mittelalter

Gartenbau und die Pflege gehören zu den ältesten und wichtigsten Kulturtaten der Menschen.

Während der Völkerwanderungszeit fand, aufgrund der allgemeinen Unruhe, kein nennenswerter Gartenbau oder eine Kultivierung von Pflanzen statt.
Die damaligen Siedler durften noch mit relativ kleinen Gärten ausgekommen sein. Auch mussten diese kleinen Gärten mittels Gerten und Knüppelhag gegen Wildfrass sichern.
Damals boten sich den Menschen in den Wäldern und Fluren ja doch ein noch relativ reich gedeckter Tisch an Beeren, Wurzeln und Früchten.
Es wurde viele Kräuter und Wurzeln gegessen die heute in Vergessenheit geraten sind.

Bereits zu Zeiten der Merowingischen Herrscher war für Obstdiebstahl Schadensersatz und Geldstrafe festgelegt. siehe "Pactus legis"

Die Siedler im Mainfränkischen Raum lernten zu dieser Zeit die von den Römern veredelten Obst und Gemüsesorten kennen.
Erst in der Zeit der Karolinger in der im ganzen Land Königshöfe, Klöster und Wirtschaftshöfe entstanden forcierte der Garten und Obstanbau.
Walhafred Strabo hatte im Kloster Reichenau einen Garten angelegt, der im Grunde der von Ludwig dem Frommen im Jahre 795 verfassten Landgüterverordnung "Capitulare de Villis" entsprach. Allerdings war dieser mehr auf Arzneien ausgelegt.
In der Landgüterverordnung wurden neben sozialen Aspekten auch der Waldausschlag und der Kriegsdienst, die Pflege, die Zucht von Tieren und Abgaben der unter Fron oder Lehen stehenden Hufenbauern festgelegt.
Ein Kapitel wurde den Pflanzen gewidmet die man in einem klösterlichen oder Königshofgarten kultivieren sollte.